AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

für die Vermietung von Gästewohnungen und die Überlassung von Fahrrädern an die Mieter der Ferienwohnungen

1. Vermieter
Der Anbieter der Gästewohnungen und der Fahrräder ist Dresden City Direkt, vertreten durch Sylvia Stein, Zillerstr. 21, 01445 Radebeul. Dresden City Direkt ist kein Reiseveranstalter im Sinne des BGB.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag für die Vermietung einer Ferienwohnung gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung einer Ferienwohnung vom Gast bestellt (z.B. durch ein ausgefülltes und übermitteltes Buchungsformular, per E-Mail oder als Fax) und vom Vermieter bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt auf schriftlichem Wege, per E-Mail, Brief oder Fax. Bei kurzfristiger Buchung ist auch die mündliche Form bindend.

Der Vertrag für die Vermietung einer Ferienwohnung wird befristet nach Tagen abgeschlossen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Seiten zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

3. Mietzahlung
Bei Vertragsabschluss ist die Miete im Voraus fällig. Die Überweisung erfolgt auf das Konto des Vermieters, spätestens jedoch durch Barzahlung bei der Wohnungsübergabe. Bei einer schriftlich vorliegenden Buchung und einer Bestätigung dieser Buchung durch Dresden City Direkt ist eine Anzahlung in Höhe von 25 %  des vereinbarten Mietpreises zu zahlen, der Restbetrag spätestens 28 Tage vor Anreise. Ist der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise kleiner/gleich 42 Tage ist der Mietpreis in voller Höhe zu entrichten. Erfolgt innerhalb von 2 Wochen ab Fälligkeit keine Zahlung/Überweisung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden. Bei Barzahlung wird dem Gast der Ferienwohnung eine Quittung überreicht.

4. An- und Abreise
Durch den Gast sollte die ungefähre Anreisezeit 24 Stunden im Voraus mitgeteilt werden. Die Wohnung ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr beziehbar. Die Übergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung in die Wohnung. Die Rückgabe der Wohnung muss am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr in einem besenreinen Zustand erfolgen (Müll, Flaschen, Altpapier entsorgt, Geschirr abgewaschen, Geschirrspüler ausgeräumt). Einer stillschweigenden Verlängerung der Nutzung über den vereinbarten Buchungszeitraum hinaus wird hier bereits widersprochen.

5. Hausordnung
Unsere Apartments befinden sich in Wohn- und Geschäftshäusern, in denen Familien leben und Gewerbetreibende ihrer Tätigkeit nachgehen. Ruhestörender Lärm, auch in den Treppenhäusern und Innenhöfen, ist zu vermeiden. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn, auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern geboten. TV- und Audiogeräte sind auf  Zimmerlautstärke einzustellen. Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, die Wohnung während seines Aufenthalts selbst sauber zu halten. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl (Erwachsene und Kinder) bewohnt und genutzt werden. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. In den Ferienwohnungen gilt ein allgemeines Rauchverbot. Im Objekt Salzgasse 6 gilt dies auch für die zum Innenhof gelegenen Balkone, Laubengänge und dem Innenhof selbst.  Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter der Gästewohnung das Recht vor, die zur Verfügungsstellung des Mietobjekts ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.

6. Haftung
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, eine Haftung des Vermieters für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, Fahrstuhl usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

Die Benutzung der Wege Treppen und Aufzüge zur Gästewohnung, der Gästewohnung  selbst sowie der Keller, Nebenräume und ggf. Tiefgaragen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für alle Schäden die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung selbst und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursachen. Dem Mieter obliegt der Beweis dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, bzw. ihn und seine mitreisende Personen kein Verschulden trifft. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird dem Mieter empfohlen.

7. Das Betreten der Ferienwohnung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, die Ferienwohnung bei Bedarf, z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Im Regelfall erfolgt dies unter vorheriger Benachrichtigung des Mieters der Ferienwohnung.

8. Verlust der übergebenen Schlüssel 
Bei Verlust der übergebenen Wohnungs-/Haustürschlüssel haftet der Mieter in voller Höhe für alle Aufwendungen, die durch den erforderlichen Austausch der Zylinder der Zentralschließanlage entstehen. Bei Verlust eines Schlüssels der Fahradschlösser haftet der Mieter mit 25 € pro Stück für die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Schlosses.

9. Rücktritt
Die Stornierung einer gebuchten Ferienwohnung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet, dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen:

ab 28 Tage vor Reiseantritt       10 %

ab 21 Tage vor Reiseantritt       20 %

ab 14 Tage vor Reiseantritt       40 %

ab  7  Tage vor Reiseantritt       60 %

ab  3  Tage vor Reiseantritt       80 %

ab  1  Tage vor Reiseantritt       90 %

des vertraglich vereinbarten Reisepreises

Der Vermieter wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Verwertung der Unterkunft bemühen. Es bleibt dem Mieter ausdrücklich vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

Es wird dem Mieter der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ausdrücklich empfohlen.

10. Fahrradnutzung
Die Nutzung der bereitgestellten Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr. Räder und Zubehör sind nicht diebstahlversichert. Die Fahrräder sind bei Nichtgebrauch mit den vorhandenen Schlössern zu sichern, bzw. in dem zur Verfügung gestellten Fahrradkeller sicher zu verschließen. Diebstahl ist unverzüglich bei der örtlichen Polizeibehörde zur Anzeige zu bringen. Bei Verlust haftet der Mieter mit 50% des Neuwertes. Mängel und Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Reparaturkosten, welche über den gewöhnlichen Verschleiß hinaus hervorgerufen werden sind durch den Mieter zu tragen.

11.Tiefgaragennutzung                                                                                                                                                                                                           Die Nutzung der Tiefgarage im Objekt Salzgasse 6 erfolgt auf eigene Gefahr und unterliegt folgenden Einschränkungen hinsichtlich Fahrzeuggröße und Gewicht: Fahrzeughöhe / Länge max. 1.72 m / 5.0 m, Fahrzeuggewicht max. 2.2 t. Die Einhaltung dieser Bedingungen obliegt dem Fahrzeugführer. Dresden City Direkt haftet nicht für Schäden am Fahrzeug oder am Tiefgaragenparksystem in Folge von Fehlbedienung oder das Parken ungeeigneter Fahrzeuge. Mängel oder Schäden am Parksystem sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

12. Datenschutz
Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Mieters. Alle Daten werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet. Dritten werden personenbezogene Daten nur insofern zugänglich gemacht, wie sie zur Begründung und Ausgestaltung der Vermietungsleistungen notwendig sind.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und/oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist das Amtsgericht Meißen.

Stand: 12/2012

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